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Einschränkungen im Trainingsbetrieb ab Montag

Der Bundesrat verstärkt die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die ab Montag, 6. Dezember, in Kraft treten. Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen hat dies mehrere Auswirkungen.

Trainings ab 16 Jahren nur noch mit Zertifikat

Neu gilt die Zertifikatsplicht in Innenräumen ausnahmslos für alle sportlichen Aktivitäten (Trainings, Spiele, Events) von Personen ab 16 Jahren. Die bisher bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen – etwa Trainings in Teamgruppen – wird aufgehoben. Dabei obliegt die Kontrolle der gültigen Zertifikate den Vereinen.

Zudem gilt in allen Innenräumen, in denen das Covid-Zertifikat verlangt wird, für Personen ab 12 Jahren auch eine Maskenpflicht. Wo Maskentragen nicht möglich ist, müssen Ersatzmassnahmen eingehalten werden: Im Trainingsbetrieb etwa die Erfassung der Kontaktdaten aller Teilnehmenden, oder eine Sitzpflicht für die Konsumation an Veranstaltungen.

Nur direkt am Spiel Beteiligte ohne Maske

Für den direkten Spielfeldbereich hatte der Schweizerische Handball-Verband (SHV) bereits am Mittwoch eine allgemeine Maskenpflicht eingeführt. Mit Blick auf die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen präzisiert der Verband den von der Maskenpflicht befreiten Personenkreis auf jene, die direkt am Spiel beteiligt und deren Kontaktdaten auf dem Spielbericht erfasst sind: Spieler:innen und Trainerstaff auf der Bank, Schiedsrichter:innen und Delegierte, Zeitnehmer und Sekretäre. Diese Regelung gilt ab sofort.

Helfer:innen und etwa Wischer im Spielfeldbereich müssen somit eine Maske tragen. Speaker können (aufgrund ihrer Funktion) von der Maskenpflicht befreit werden, wenn sie in unmittelbarer Nähe des Zeitnehmertisches sitzen, auf dem Spielbericht erfasst werden und dort auch unterschreiben.

Schutzkonzept Handball Stäfa 06.12.21